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Reisebedingungen des Thüringer Vogtland Tourismus e.V.

I. Vermittlungsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vermittlungsverhältnis zwischen dem Thüringer Vogtland Tourismus e.V. (TVT) und Ihnen. Der TVT handelt als Vermittler von Beherbergungsleistungen und Pauschalangeboten. Vertragliche Beziehung (Gastaufnahmevertrag) entsteht zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Für die Buchung und Abwicklung gelten nachfolgende Bedingungen:

Haftung
Der TVT erbringt Vermittlungsleistung im Namen und für Rechnung der beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a Absatz 1 BGB, soweit nicht gemäß § 651a Absatz 2 BGB seitens des TVT der Anschein erweckt wird, vermittelte Leistungen als eigene zu erbringen. Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Vermieter oder dem sonstigen Leistungsträger sind diesem gegenüber geltend zu machen. Ansprüche gegenüber dem TVT verjähren in sechs Monaten ab vertraglichem Reisebeginn.

II. Gastaufnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und dem vom Thüringer Vogtland Tourismus e.V. vermittelten Beherbergungsbetrieb.

Die angegebenen Preise sind Endpreise pro Zimmer bzw. pro Pauschalangebot und schließen alle Nebenkosten außer eventueller Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe ein.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die gewünschte Übernachtung bzw. das Pauschalangebot bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Übernachtungskapazität dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der dem Vermieter ersparten Aufwendungen. Mit den durch den TVT vermittelten Vermietern wurde für den Fall eines Reiserücktritts durch den Gast die folgende Regelung vereinbart.


Reiserücktrittskosten (Basis Gesamtpreis)
Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser:             Für Zimmeranmietungen: 
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10%                         bis 29. Tag vor Reiseantritt 10%  
44.-30. Tag vor Reiseantritt 30%                         28.-11. Tag vor Reiseantritt 25% 
9.-22. Tag vor Reiseantritt 60%                          ab 10. Tag bis Reiseantritt 50%  
ab 21. Tag bis Reiseantritt 80%
 

Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort, in dem der aufnehmende Betrieb seinen Sitz hat.

Rückfragen und spezielle Wünsche richten Sie bitte an den Thüringer Vogtland Tourismus e.V. info(at)thueringen-vogtland.de

02.01.2006